Alle natürlichen und juristischen Personen, die sich regelmäßig mit Lehre und Forschung oder der Erschließung der Künste beschäftigen, können Mitglieder des ULV werden. Dazu ist es nur notwendig, dieses Antragsformular auszufüllen und an die Vorsitzende oder eine/n der Sektionsleiter/inn/en zu senden. Die Mitgliedschaft beginnt nach dem Beschluss des Vorstands mit der Einzahlung des vorgeschriebenen Mitgliedsbeitrages.
Die aktuelle Beiträge pro Jahr der Mitgliedschaft belaufen sich:
Damit verbunden ist jeweils auch eine Rechtschutzversicherung.