Wichtig: Der Berufsrechtsschutz ist ausschließlich für Arbeitnehmer_innen der staatlichen österreichischen Universitäten, die im Universitätsgesetz 2002 genannt sind. Sind Sie kein_e Arbeitnehmer_in einer solchen Universität können Sie zwar Mitglied des ULV werden, den Rechtsschutz allerdings nicht in Anspruch nehmen. Nähere Informationen zum Rechtsschutz unter https://www.ulv.at/doku.php?id=ulv:leistungen:rechtsschutz sowie ausschließlich bei Beratungsgesprächen mit dem Präsidium des Lokalverbandes.
Beitrittsantrag statutengemäß an das Präsidium des ULV senden: ULV-Office. Das Präsidium entscheidet dann spätestens in der darauffolgenden Sitzung über Ihr Ansuchen und Sie werden ehestmöglich verständigt und gleichzeitig erhalten sie die Daten zur Überweisung Ihres Mitgliedsbeitrages.
Bitte hängen Sie den Beitrittsantrag ausgefüllt und unterfertigt als gescannten Anhang in diesem Formular an!