Die BUKO, die Bundeskonferenz des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals, war eine 1977 gesetzlich eingerichtete Standesvertretung der Wissenschaftler_innen und Künstler_innen an den österreichischen Universitäten, Hochschulen und Akademien, mit Ausnahme der berufenen Professoren sowie der ernannten Außerordentlichen Professor_innen nach §48 UOG75 bzw. §85 UOG93.
Mit dem Inkrafttreten des Universitätsgesetzes 2002 wurde die BUKO Ende 2003 abgeschafft.
Fußnote: Nachdem es dem ULV gelungen ist, die BUKO als politische Forderung nach einer Vertretung des Universitätspersonals gesetzlich zu verankern wollten die ordentlichen Universitätsprofessoren ein eigenes Vertretungsorgan und es wurde die PROKO, die Bundeskonferenz der Universitäts- und Hochschulprofessoren, gesetzlich festgelegt, wie auch eine Bundeskonferenz der Allgemeinen Universitätsbediensteten sowie die REKO, die Rektorenkonferenz (UOG 1993, §85 (außer Kraft getreten am 31.12.2003)).
Historisch sieht man, dass bereits damals der Begriff allgemeine Universitätsbediensteten geprägt wurde, obwohl lange - leider bis in die heutige Zeit - vom nicht-wissenschaftlichen Personal gesprochen wird.