Der Mitte September versandte Fragenkatalog zur Vorbereitung der Evaluation des Organisationsplanes der Universität Wien lies nach Meinung vieler KollegInnen zu wünschen übrig. Der Fragenkatalog stützte sich bei der Genese auf ein diskussionswürdig enges Spektrum an Interviewpartnerinnen.
Nach Befragung der KollegInnen im Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal der Universität Wien ergab sich, dass definitiv bedauerlicherweise niemand aus diesem Personenkreis (auch die Vorsitzenden nicht) unter ausdrücklichem Hinweis auf die Vorbereitung der Online-Befragung als InterviewpartnerIn fungierte. Somit kann die im Forum Epoché am 09.09.2009 gepostete Aussage Prof. Hans Pechars:
„…der Fragebogen basiert auf 38 qualitativen Interviews, die mein Projektteam und ich mit VertreterInnen folgender Personengruppen an der Uni Wien durchgeführt habe: DekanInnen, SubeinheitsleiterInnen, StudienprogrammleiterInnen, LeiterInnen der Dienstleistungseinrichtungen, Betriebsräten und VertreterInnen der Studierenden im Senat…“
was die Einbindung der Betriebsräte betrifft, so nicht bestätigt werden.
Jedenfalls aber sind beide Betriebsräte der Universität Wien laut ArbVG zu hören, denn
§ 90. ArbVG
(1) Der Betriebsrat hat das Recht, in allen Angelegenheiten, die die Interessen der Arbeitnehmer berühren, beim Betriebsinhaber und erforderlichenfalls bei den zuständigen Stellen außerhalb des Betriebes entsprechende Maßnahmen zu beantragen und die Beseitigung von Mängeln zu verlangen. Insbesondere ist der Betriebsrat berechtigt,
1. Maßnahmen zur Einhaltung und Durchführung der die Arbeitnehmer des Betriebes betreffenden Rechtsvorschriften (§ 89) zu beantragen;
2. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der betrieblichen Ausbildung, zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten sowie zur menschengerechten Arbeitsgestaltung zu erstatten;
3. sonstige Maßnahmen zugunsten der Arbeitnehmer des Betriebes zu beantragen.
(2) Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, den Betriebsrat auf dessen Verlangen in allen Angelegenheiten, die die Interessen der Arbeitnehmer des Betriebes berühren, anzuhören.
Da der Organisationsplan ja wohl zweifelsfrei die Interessen der ArbeitnehmerInnen berührt, sehen wir uns nach Rücksprache in der letzten Sitzung des Betriebsrates für das wissenschaftliche Personal veranlasst, selbst Fragen zu erheben, welche dazu angetan sind, Vorschläge für Verbesserungen im Organisationsplan zu erheben.
Bitte daher auch in diesem Forum um Formulierung und Zusendung geeigneter zusätzlicher Fragen (Vorschläge von Zusatzfragen) zu im original Fragebogen noch nicht angesprochenen Aspekten, welche wir ordnen und ebenfalls einer online Beantwortung zuführen wollen.
Einige Stichworte dazu: Informationsfluss, Informationspflichten, Transparenz, verwaltungstechnische Erleichterungen, Fakultätskonferenzen, Fakultätskonferenzvorsitzende,
Anregungen auch unter „Reparaturwerkstatt Universität“.
Mit der Bitte um Rückmeldungen
mit besten Grüßen,
Gert Bachmann