Eine einheitliche Kurie der UniversitätslehrerInnen und -forscherInnen
Die Faculty aller, welche für die Tätigkeit in Forschung und Lehre qualifiziert sind. Das verkrustete und diskriminierende Kurienmodell ist hinderlich für eine moderne und konkurrenzfähige Universität.
Eine attraktive, zukunftsorientierte Laufbahn für junge WissenschafterInnen
Dadurch werden „stranded investments“ vermieden, welche entstehen, wenn junge WissenschafterInnen nach erfolgter forcierter Ausbildung die Universität wieder verlassen müssen, was derzeit die Regel ist.
Den Kollektivvertrag
Nur er liefert Sicherheit bei Planung und Management, sowohl für die Universitäts-leitungen als auch für die Beschäftigten.
Die umgehende Novellierung des Universitätsgesetzes 2002
Hinsichtlich der Organisation und der Mitwirkungsrechte:
Die repräsentative Zusammensetzung des Senats im Sinne einer Faculty sowie die Erweiterung seiner Kompetenzen
Betriebsräte mit Stimmrecht im Universitätsrat
Wahl des Rektors durch die Universitätsangehörigen zur Förderung der Identifizierung mit der Universität und der Steigerung der Motivation
Stärkung der Mitwirkungsrechte
Bekämpfung der überbordenden Bürokratisierung
Vereinfachung des Habilitations- und Berufungsverfahrens sowie Wiedereinführung eines ordentlichen Rechtsmittels
Straffung und Vereinfachung des Berichtswesens
Wahrnehmung der universitätspolitischen Verantwortung durch die Politik
Erhalt breit gefächerter Forschungsgebiete und einer unabhängigen und auch kritischen Forschung durch Herauslösung aus der Abhängigkeit von der Einwerbung von Drittmitteln.
Evaluierung und Adaption der Wissensbilanzverordnung und des formelgebundenen Budgets.