ULV-Klick: Arbeitsrecht
Forschung und Lehre ist Arbeit. Forschende und Lehrende sind Arbeitnehmer_innen, für die das Arbeitsrecht wie für alle anderen gilt. An den Universitäten ist dieses oft nicht sehr einfach gestrickt, da die Arbeitnehmer_innen nicht nur sehr viele sondern auch unterschiedlichste Aufgaben haben.