Inhaltsverzeichnis
Betriebsrätïnnen
Interne Seite für die Betriebsrats- und Personalvertretungstätigkeit - dum spiro spero.
- Aussendungen per E-Mail (ULVnetinfo, Flyer, ULV-Talk, Ankündigungen)
- Kommunikationskanäle Ideen für Aufrufe und Kommunikation
Grundlagen
- Der BR laut ArbVG für das nach KV angestellte Personal ist gleichzeitig auch Dienststellenausschuss nach PVG für das beamtete Personal nach BDG
- Der BR wird für jeweils 5 Jahre gewählt
- Der BR ist zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet
- Die BR-Tätigkeit erfolgt in der Freizeit
- Der AG hat genügend Zeit zur BR-Tätigkeit zu gewähren
- Aus der BR-Tätigkeit dürfen weder Nach- noch Vorteile erwachsen
- BR sind unkündbar, Vertragsablauf wird aber durch die Tätigkeit nicht gehemmt.
Gesetze
- Die Rechtsordnung in Österreich
- Sammlung wichtiger Paragraphen aus KV und UG
- Betriebsratsgrundlagen
- BR-GO: Geschäftsordnung (RIS)
- BR-WO: Wahlordnung (RIS)
BR 2018
- Die Liste ULV-UG (neu nach den Wahlen im Mai 2018)
Autonome Geschäftsordnung
Im Folgenden wurden die für die Universität Wien wichtigen Passagen aus dem gesamten Gesetzeskontext herausgenommen. Bitte beachtet auch immer die aktuell gültige Fassung und referenziert ausschließlich auf diese! Suchbegriffe, z.B. „RIS BRGO §XY“ oder „RIS ArbVG §XY“.
Vereinstätigkeit
- Arbeitsaufteilung
- Meldung an die Vereinspolizei