Reparaturwerkstatt Universität
Seit der Planung/Implementierung des UG2002 bemüht sich der ULV um dessen praxisgerechte Anpassung, Reparatur und Verbesserung:
„Gesetzen ergeht es nicht anders als Autos: Sie müssen manchmal in die Werkstatt zurückgerufen werden. Das Universitätsgesetz 2002 ist so ein Fall. Es sind von Anfang an Defekte aufgetreten, die eine dringende werkseitige Reparatur überfällig machen weil sie durch inner-betriebliche Maßnahmen (Satzung) überhaupt nicht oder nur unzureichend beseitigt werden können!“
(Wolfgang Weigel im März 2006)
Zentrale ULV-Standpunkte
- Inneruniversitäres:
- In Zustimmung zur Reform der Habilitations- und Berufungsverfahren ist die Einführung eines ordentlichen Rechtsmittels unerlässlich!
- Dringend geboten sind Gremien, beginnend mit Senat, Fakultätskonferenz, Studienkonferenz, in denen VertreterInnen aller Universitätsangehörigen ihre Sachkompetenz einbringen und die Universität mitgestalten können.
Mitreden – Mitdenken – Mitbestimmen: Ein Schritt zur besseren Universität! - Es ist ein klares Signal für Motivation und den Zusammenhalt der Universitätsangehörigen, dass alle Bediensteten ihren Rektor wählen!
- Als ein Beispiel für zahllose Einzelprobleme sei auf die ungelöste Frage der KAAZG-konformen Patientenversorgung an den Med-Unis verwiesen.
- Tenure Track:
Es muss möglich sein, an der Universität eine planbare Karriere zu durchlaufen. Diese erfolgt in mehreren Etappen mit zwischenzeitiger strenger Qualitätsprüfung. Sie betrifft keineswegs automatisch alle wissenschaftlich Bediensteten und sie ist keineswegs die Wiedereinführung der Pragmatisierung durch die Hintertür. Die Universität muss für hochqualifizierte Menschen eine attraktive Berufslaufbahn bieten und sie muss in der Lage sein, sich die Investitionen in junge WissenschafterInnen zurückzuholen. Gesetzesänderungen dürfen nicht in Widerspruch zum paraphierten Kollektivvertrag stehen! - Faculty:
Damit in einem engen Zusammenhang steht die Einführung des „Faculty“-Konzepts mit einer einheitlichen Gruppe von UniversitätslehrerInnen für gegenwärtige und präsumtive Langzeitbeschäftigte. Die Kompetenz und das Engagement aller Leistungsträger müssen in die Entscheidungsfindung einfließen!
…denn anders als der UPV sieht der ULV „Orientierung an Qualität und Leistung“ nicht realisiert, solange einige wenige Besitzstände verteidigen und die Mehrheit der langfristig angestelten LeistungsträgerInnen, welche den ProfessorInnenjob ebenfalls mit bester Qualität, Engagement und oft bereits wesentlich länger als die allzu wenigen berufenen O.Prof. ausüben, von der universitären Mitgestaltung ausgeschlossen bleiben!